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25.07.2008
Hund stirbt qualvoll im Auto

07.07.2008
Schon viermal wurden die Tiere der Garchinger Familie Gallinger vergiftet
Wer hat unsere Hunde umgebracht?

07.07.2008
Geplante Abschaffung des generellen Pitbull-Verbots in den Niederlanden Tasso News

01.02.2008
Katzenfelle werden auch im Raum Zürich an Pelzmärkten verkauft.....
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•Wieder Hund vergiftet  •Hund mit Giftköder getötet  • Hund vergiftet 
•Urteil gegen Tierquäler 

20.03.2007
Hund wie Müll entsorgt 

24.10.2207
Polizei räumt dubiosen Tierschutzverein
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15.10.2007
250 verwahrloste Haustiere bei 65-Jähriger entdeckt
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Sagen Sie jetzt NEIN zum Welpenhandel!
Helfen Sie den Hunden und unterzeichnen Sie noch heute unsere Online-Petition

In wenigen Tagen endet die Mitzeichnungsfrist

Tierfreunde sagen eindeutig "Nein!" zum skrupellosen Handel mit Hundewelpen in Deutschland. Das beweist die aktuelle Petition von Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt), TASSO und Europäischer Tier- und Naturschutz (ETN) eindrucksvoll. Mehr als 18.000 Tierfreunde haben seit der Einstellung der Petition auf der Seite des Deutschen Bundestages oder auf der Homepage von TASSO gegen das mit dem Handel verbundene Hundeleid und die Geldgier der Händler protestiert. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wird nach Ablauf der Mitzeichnungsfrist am 25. November 2010 über die Petition beraten.
Auch Bündnis 90/Die Grünen haben das Thema „Welpenhandel“ in einem Antrag an den Bundestag aufgegriffen. Ziel ist hier, die Notlage der deutschen Tierheime nicht zusätzlich durch die Flut von Billigwelpen zu verschärfen.
Die Politik ist durch die Wühltischwelpen-Kampagne und die Bundestags-Petition der drei großen Tierschutzorganisationen auf den unseriösen Welpenhandel aufmerksam geworden. Jetzt muss die Bedeutung des Themas durch kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit und politisches Engagement der Tierschützer unterstrichen werden.
Bitte unterzeichnen Sie auch weiterhin die Petition – je mehr Stimmen wir haben, desto größer ist der öffentliche Druck auf den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.
Unterzeichnen können Sie weiterhin über www.tasso.net.
Verbreiten Sie den Newsletter großflächig, vor allem in den gängigen Social Media Netzwerken und in Foren! Jeder Hund, den wir so vor skrupellosen Händlern retten können, ist den Einsatz wert!

© Copyright TASSO e.V.

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Welpenhandel – nein Danke!
Tierschutzorganisationen fordern jetzt gesetzliches Verbot Historische Chance nicht verpassen!


Ein Hund zum Schnäppchenpreis ohne Rücksicht auf seine Gesundheit: Das muss jetzt auch gesetzlich verboten werden, fordern die Tierschutzorganisationen Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt), Europäischer Tier- und Naturschutz e.V. (ETN) und TASSO e.V.

Im Rahmen ihrer großangelegten Kampagne "Wühltischwelpen - nein Danke!" haben sie eine Online-Petition beim Deutschen Bundestag gegen den unseriösen, gewinnorientierten Handel mit Hundewelpen eingereicht. Handel ist dabei das An- und Verkaufen von Hunden mit dem Ziel der Gewinnmaximierung. Es geht bei der Petition nicht um seriöse Züchter. Bis zum 25. November 2010 werden 50.000 Unterschriften benötigt. Wenn diese 50.000 Stimmen zusammenkommen, wird der Antrag im Petitionsausschuss des Bundestages angehört. Eine historische Chance, das unsägliche Leid der Hundewelpen zu beenden und den unseriösen Vermehrern das Handwerk zu legen!

Die drei Tierschutzorganisationen bitten daher alle Tierfreunde, die Resolution zu unterzeichnen, auch wenn das Anmeldeverfahren auf der Seite des Deutschen Bundestages ein paar Minuten Zeit kostet. Ziel muss es sein, dass ein Hund nicht länger wie eine Ware behandelt wird.

Das skrupellose Geschäft mit dem unseriösen Hundehandel erreicht inzwischen Gewinnspannen wie der Zigaretten- oder Drogenschmuggel. Schätzungsweise 500.000 Hundewelpen werden jährlich nach Deutschland transportiert und gutgläubigen Käufern in Zeitungsanzeigen und besonders im Internet zu Dumpingpreisen angeboten. Überwiegend in Pappkartons oder aus dem Kofferraum, auf Parkplätzen, Tankstellen und Wochenmärkten, werden die Welpen aus Osteuropa zum Schnäppchenpreis angeboten.

Die Welpen sind oft nur wenige Wochen alt, viel zu früh von der Mutter getrennt, halb verhungert, häufig krank und ohne die notwendigen Impfungen. Die Folgen sind dann horrende Tierarztrechnungen, um den Hund zu retten. Geltendes Tierschutzrecht und tierseuchenrechtliche Bestimmungen sind den skrupellosen Händlern dabei vollkommen egal. Die Einschleppung gefährlicher Seuchen, wie beispielsweise Parvovirose, Staupe oder Herzwürmer nehmen sie billigend in Kauf.

Bitte unterzeichnen Sie gemeinsam mit allen Tierfreunden bis zum 25. November 2010 die Resolution:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=14310

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Jeder Hund, den wir so retten können, ist es wert!


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Hund als Pfand? Das kann doch nicht sein - oder doch?!

Mancher Tierhalter kommt in die missliche Lage und kann nach der Behandlung seines Tieres die Rechnung nicht bezahlen. Immer wieder verweigern Tierärzte und Tierkliniken dann die Herausgabe des Tieres so lange, bis die Rechnung vollständig beglichen ist. Da Tiere gemäß § 90a BGB keine Sachen sind, stellt sich die Frage, ob der Tierarzt das darf.
Die Gerichte haben in der Vergangenheit unterschiedlich entschieden. Während z. B. das Amtsgericht Duisburg ein Zurückbehaltungsrecht an einem Hund generell verneint hat, da mittlerweile anerkannt sei, dass Hunde stark auf eine Person fixiert seien und eine Trennung seelische und körperliche Schmerzen hervorrufen könne, sah das Landgericht Mainz die Sache differenzierter und bejaht grundsätzlich ein Zurückbehaltungsrecht an einem Tier. Aber auch das Landgericht Mainz kommt zu dem Ergebnis, dass der Tierarzt im Einzelfall einen Hund dann nicht zurückhalten dürfe, wenn er durch die Trennung von seinem Herrchen oder Frauchen gequält würde.
Selbst wenn man als Tierhalter vor Gericht Recht bekommt und der Tierarzt den Hund herausgeben muss, muss man sich klar machen, dass der Weg zum Gericht mit Kosten verbunden ist und selbst in einem Eilverfahren einige Tage in Anspruch nehmen kann. Zum anderen befreit dies den Tierhalter auch nicht von seiner Pflicht, die Rechnung zu begleichen.
Sollten Sie auch in die Lage kommen und die Rechnung nicht begleichen können, sprechen Sie den Tierarzt oder die Tierärztin vor der Behandlung darauf an und fragen Sie nach den etwa entstehenden Kosten, um eine Ratenzahlung vereinbaren zu können. "Auch wenn es eine unangenehme Situation ist, sprechen Sie Ihre finanzielle Lage vor der Behandlung offen an, um nicht nur unnötigen Streit und Gerichtskosten, sondern auch ein mögliches Strafverfahren zu vermeiden, ganz zu schweigen von der Situation des Hundes, der bis zur Entscheidung des Gerichts in der Praxis sehnsüchtig auf Sie wartet" so Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin für Tierrecht.

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Militärversuche an lebenden Tieren untersagt
Protest der „Ärzte gegen Tierversuche“ erfolgreich


Nach Plänen der US-Armee in Deutschland hätten auf dem Truppenübungsplatz in Grafenwöhr in der Oberpfalz Schweine und Ziegen verletzt werden sollen, um diese dann zu Übungszwecken im Rahmen der Sanitätsausbildung zu behandeln. Der Verein Ärzte gegen Tierversuche und andere Tierrechtsverbände hatten zu Protesten aufgerufen. Die zuständige Genehmigungsbehörde, die Regierung der Oberpfalz, untersagte den Amerikanern das Vorhaben, da die Experimente gegen das Tierschutzgesetz verstoßen würden. Schweinen und Ziegen sollten nach dem Willen der US-Armee zu Übungszwecken für Sanitäter mit dem Skalpell Stich- und Schnittwunden beigebracht werden, um eine möglichst realitätsnahe Übungssituation zu simulieren. "Tierversuche zur Entwicklung und Erprobung von Waffen, Munition und dazugehörigem Gerät sind in Deutschland verboten", so die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche. "Außerdem dürfen laut Tierschutzgesetz Tierversuche zur Aus-, Fort- und Weiterbildung nur durchgeführt werden, soweit ihr Zweck nicht auch auf andere Weise erzielt werden kann", so die Vereinigung weiter. Es werde Zeit, dass diese unsinnigen Übungen des Militärs endlich deutschlandweit verboten werden, so auch Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. Die US-Armee kann nun gegen die Entscheidung vor Gericht gehen oder aber einen abgewandelten Antrag erneut einreichen.

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Tierversuche in Hessen dramatisch gestiegen



Die Tierversuche des Landes Hessen sind im Jahr 2009 dramatisch angestiegen. Allein die Forschungseinrichtungen der Wirtschaft des Landes verbrauchten insgesamt 160.744 Tiere, wie der Bund gegen Missbrauch der Tiere jetzt berichtet. Dazu kommen die Tierversuche an den hessischen Universitäten: Allein an der Johann Wolfgang Goethe-Universität kamen 2009 fast 25.000 Tiere ums Leben, fast doppelt so viele wie fünf Jahre zuvor. Angesichts der erschreckenden Zahlen bleibt die Frage, wann man endlich zu alternativen Methoden wechseln wird. Dazu Mike Ruckelshaus vom Bund gegen Missbrauch der Tiere: "Konkret fordern wir von der Landesregierung die Einrichtung einer Professur zur Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch sowie ein landesweites Förderprogramm für die Entwicklung von Alternativmethoden." Darüber hinaus sehe der Bund gegen Missbrauch der Tiere ein nachahmenswertes Beispiel für Hessen in den Koalitionsvereinbarungen der neuen Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, die eine jährliche Reduzierung der Tierversuche um zehn Prozent vorsehen, so Ruckelshaus weiter. "Die Vermutung liegt nahe, dass auch in anderen Bundesländern die Tierversuchszahlen an Universitäten und wirtschaftlichen Forschungseinrichtungen ähnlich wie in Hessen gestiegen sein könnten", unterstützt Philip McCreight von TASSO die Forderung nach alternativen Versuchsmethoden. "Wir benötigen daher dringend eine politische Lösung."

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Wegweisende Entscheidung:
Katalonien verbietet Stierkampf


In der spanischen Region Katalonien wird es ab dem Jahr 2012 keine Stierkämpfe mehr geben. Das beschloss das dortige Parlament kürzlich mit 68 zu 55 Stimmen und neun Enthaltungen. Damit ist Katalonien die erste Region auf dem spanischen Festland, die Stierkämpfe abschafft. Als wirtschaftstärkstes Gebiet des Landes könnte die Entscheidung Signalcharakter für ganz Spanien haben. Auf den Kanarischen Inseln ist der Stierkampf bereits seit 1991 verboten.
Der Entscheidung ging ein Volksbegehren voraus, bei dem 180.000 Unterschriften für die Abschaffung des Stierkampfes gesammelt wurden. "Ein großartiger Schritt für den Tierschutz", kommentiert Andrea Thümmel, Pressesprecherin bei TASSO die Entscheidung.

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Sturm zerstört Tierheim in Hage
TASSO Aufruf: Tiere brauchen dringend ein neues Zuhause


Der Sturm über Helgoland hatte am Montagmittag auch das zum Verein "Bund gegen Missbrauch der Tiere" gehörende Tierheim in Hage verwüstet. Innerhalb von nur zehn Minuten waren 75 Prozent aller Bäume umgeknickt, die Telefonleitungen gekappt und Hütten und Freigehege zerstört worden. Zum Glück wurden keine Menschen und keines der Tierheimtiere verletzt, aber alle Tiere sind wegen des Stresses verstört.
Da den 40 Hunde und nochmal so vielen Katzen aus Hage im wahrsten Sinn des Wortes das Dach über dem Kopf fehlt, sucht das Tierheim jetzt ganz dringend liebevolle Pflegestellen in der Nähe oder – noch besser – ein neues Zuhause. TASSO ruft alle Tierfreunde, die sich mit Gedanken getragen haben, in Kürze ein Tier zu sich zu holen auf, sich unter www.tierheim-hage.de nach einem neuen vierbeinigen Freund umzuschauen. Frau Sottmeier vom Tierheim Hage freut sich auf eine Nachricht von Ihnen unter 04933-992824 (wegen Leitungsschäden nicht immer zu erreichen) oder unter tierheim-hage@t-online.de. Auch Spenden zum Aufbau des Tierheims sind gerne gesehen.

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Die Wellen schlagen hoch:

Demo gegen den unseriösen Welpenhandel
in Dorsten am 26.06.2010


Der Aufruf von TASSO, dem ETN und dem bmt, an der Demonstration gegen den unseriösen Welpenhandel am 26.06.2010 in Dorsten teilzunehmen, hat kurz nach Bekanntwerden hohe Wellen geschlagen. Über 300 Menschen haben sich gemeldet und Interesse an diesem bislang eher unter den Teppich gekehrten Thema geäußert. Jetzt ist auch das Interesse der Öffentlichkeit groß: Namhafte Medienvertreter haben ihr Kommen zugesagt. "Ich möchte an dieser Stelle allen Hunde- und Tierfreunden meinen herzlichen Dank aussprechen", so Philip McCreight, Leiter der TASSO-Zentrale, der selbst vor Ort sein wird. "Das Thema Hundehandel ist hochemotional und sehr wichtig. Aber mit einer so großen Resonanz hatten wir ehrlich nicht gerechnet." TASSO möchte hiermit noch mal alle Hundefreunde aufrufen, die Demonstration bei Freunden und Bekannten sowie im Internet publik zu machen.
Wichtige Information: Treffpunkt der Demonstration ist der Parkplatz der Sportanlage in Dorsten-Altendorf, Gildenstr. 30. Bitte auch hier parken - es ist die einzige Möglichkeit in der Nähe. Wegen der zu erwartenden hohen Temperaturen und der Menschenmenge empfehlen wir, keine Hunde mitzubringen. Betroffene und Geschädigte werden gebeten, sich zu einem Informationsaustausch am "Meetingpoint" am Parkplatz zu melden.
Anmeldungen wegen der Planung bitte unter: Demo in Dorsten


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Aktion "Wühltischwelpen - nein Danke!
Demo in Dorsten

Unseriösen Hundehandel bekämpft man nur mit Aufklärung. Erst wenn die Nachfrage zurück geht, hört das Leid der Hunde auf. Sogar das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL hat sich in seiner Ausgabe vom 1.06. 2010 des Themas "Wühltischwelpen" angenommen. TASSO, der ETN und bmt haben das Jahr 2010 zum "Jahr gegen den unseriösen Welpenhandel" ausgerufen. In diesem Zusammenhang ist am 26.06. 2010 ab 11:00 Uhr eine friedliche Demonstration in Dorsten geplant. Treffpunkt ist die Straßenecke "Im Erlenkamp/Hohes Bram" in Dorsten. Jeder ist willkommen: Betroffene, Interessierte, Presse, Hundefreunde...
Damit wir planen können, bitten wir um kurze Anmeldung:
http://www.tasso.net/Tierschutz/Wuhltischwelpen/Protestaktion
Bitte diesen Newsletter auch in Foren und Netzwerken großflächig verteilen. Mehr zum Thema findet man im Internet auf vielen Seiten
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Fangen verboten, Töten erlaubt:
Internationales Walfangverbot droht zu kippen


Ab 21. Juni 2010 tagt die Internationale Walfangkommission (IWC) in Marokko. Dort könnte das seit 1986 bestehende Verbot des kommerziellen Walfangs nun gekippt werden. Die aktuellen Pläne der Kommission, die kommerzielle Jagd auf Wale nach fast 25 Jahren wieder zuzulassen, könnten für gewaltigen Zündstoff sorgen. Der erbitterte Kampf zwischen den Gegnern und Befürwortern des kommerziellen Walfangs würde dadurch erneut angeheizt werden. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, das Walfangverbot grundsätzlich beizubehalten, das Töten von Walen jedoch unter Auflagen zuzulassen. Gleichzeitig sollen die Walfangnationen Japan, Norwegen und Island, die ungeachtet des Verbotes jedes Jahr teilweise über 2.000 Wale gejagt haben, eine Ausnahmegenehmigung für kommerziellen Walfang erhalten. Dafür würde der IWC Quoten festsetzen und auf alle Walfangboote einen Beobachter schicken. Die Kommission geht offensichtlich davon aus, dass sich die Zahl der getöteten Tiere mit der neuen Quotenregelung reduzieren lässt. Japan gilt als Hauptinitiator der neuen Bestrebungen, das Walfangverbot zu kippen.
Australiens Außenminister Stephen Smith hätte den Zeitpunkt seines Protestes gegen Japan nicht besser wählen können. Am Freitag, nur wenige Tage bevor der IWC in Marokko tagt, hat er erklärt, Japan vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag anklagen zu wollen. Damit soll das sogenannte wissenschaftliche Walfangprogramm, das Japan in den Gewässern südlich von Australien betreibt, gestoppt werden. Japan verteidigt sein Walfangprogramm mit wissenschaftlicher Notwendigkeit und Forschung.
Protestieren Sie hier gegen die Aufweichung des Walfangverbotes!

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Es geht auch ohne Töten:
Bürgermeister in Bals/Rumänien dankbar für erneute deutsche Hilfe

Während die Regierung in Bukarest gerade über einen Gesetzesentwurf berät, der das erneute massenweise Töten von Straßenhunden im ganzen Land legalisieren soll, geht der Bürgermeister von Bals - Madalin Ady Teodosescu - andere Wege. 172 Hündinnen, 94 Rüden, 22 Katzen und 14 Kater wurden in nur 10 Tagen in der kleinen Stadt kastriert. Möglich wurde die Aktion nicht nur, weil das dreiköpfige Team vom Tierärzte Pool rund um Thomas Busch bis zum Umfallen operiert hat und die AGILA Haustierversicherung aus Hannover zusammen mit TASSO die Kastrationen finanziell ermöglicht hat. Möglich wurde sie vor allem, weil der Bürgermeister der Stadt die Idee der Tierschützer vor Ort voll und ganz unterstützt. "Castrate and Release" bedeutet Hilfe durch Selbsthilfe durch Kastrieren der Tiere und Aussetzen in der gewohnten Umgebung. Teodosescu hatte die Hilfsaktion der Deutschen zum wiederholten Mal lange vorbereitet und die Bevölkerung mit Plakaten dazu aufgerufen, ihre Haustiere kastrieren zu lassen. Für Rumänien, einem Land in dem das Töten der Hunde vielleicht schon bald wieder befürwortet werden könnte, eine revolutionäre Einstellung zum Thema Straßenhunde. Das Beispiel "Bals" zeigt, dass man seine Tiere nicht massenweise grausam töten muss, um das Problem der unzähligen Straßenhunde zu lösen. Die Verantwortlichen vor Ort haben erkannt, dass man andere Wege gehen kann und Bals wird irgendwann die erste Stadt Rumäniens ohne Straßenhunde sein.
Bilder und Berichte zur Kastrationsaktion: www.tieraerzte-pool.de
Danksagung an Bürgermeister Teodosescu: primaria@bals.ro


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Die "Graue Tiertafel": Ein Projekt für zwei- und vierbeinige Senioren


"Niemand soll allein bleiben, nur weil er alt ist." Unter diesem Motto hat die Tiertafel Deutschland das Projekt Graue Tiertafel ins Leben gerufen. Ziel ist es, ältere Menschen und ältere Tiere zusammenzubringen und somit neue Partnerschaften für einen gemeinsamen Lebensabend zu schaffen. "Ältere Menschen haben so gut wie keine Chance, ein Tier aus dem Tierheim oder vom Züchter zu bekommen, das zu ihnen passt. Geht der Mensch zuerst, bleibt die Sorge um den Verbleib des geliebten Tieres", so Claudia Hollm, Vorstand der Tiertafel und Initiatorin des Projektes. "Mit der Grauen Tiertafel ist ein völlig neues Konzept entstanden, dass der Entwicklung in unserer Gesellschaft mehr als gerecht wird", so Philip McCreight von TASSO e.V. So kümmert sich die Tiertafel um eine Zielgruppe, die immer größer wird. Und das sowohl beim Zwei- wie auch beim Vierbeiner.

Weitere Informationen unter: graue@tiertafel.de oder www.tiertafel.de

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24. April 2010:
Internationaler Tag für die Abschaffung der Tierversuche
Protestieren Sie mit!


Ratten, Mäuse, Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Gerbils (Rennmäuse), Hunde, Katzen, Affen, Schafe, Rinder, Pferde, Schweine, Fische, Hühner und Tauben – kaum ein Tier, dass in Deutschland von Tierversuchen verschont bleibt. Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums wurden im Jahr 2008 bundesweit 2,7 Millionen Tiere in Tierversuchen getötet. Mit der Verabschiedung von REACH im Dezenber 2006, einer EU-Verordnung zur Evaluierung von chemischen Substanzen, werden in den nächsten 10 Jahren weitere zig Millionen Tierversuche hinzukommen. Dabei gilt Hannover als Hochburg der unter Tierschützern umstrittenen Forschung am Tier. "Tierversuche werden nicht zum Wohle des Menschen gemacht, sondern weil einflussreiche Interessensgruppen davon profitieren." ist Dr. med. vet. Corina Gericke von der Vereinigung "Ärzte gegen Tierversuche" sicher.
Befürworter von Tierversuchen argumentieren gerne mit dem großen Nutzen für den Menschen: Was sei schon ein Tierleben im Vergleich zu einem Menschenleben. Dabei wird hartnäckig ignoriert, dass sich die Ergebnisse aus Tierversuchen keinesfalls eins zu eins auf den Menschen übertragen lassen. Das Beispiel Contergan hat das leider eindrucksvoll gezeigt. "Da Tiere die meisten menschlichen Krankheiten nicht bekommen, werden sie künstlich krank gemacht", erklärt die Tierärztin Gericke. "Diese sogenannten Tiermodelle haben jedoch außer einigen Symptomen nichts mit den komplexen Krankheiten des Menschen gemein. Die Ursachen hierfür sind vielfach in der Lebensweise und umweltbedingten Auslösern zu suchen. Diese Faktoren werden bei der tierexperimentellen Forschung jedoch nicht berücksichtigt", so Gericke.
Zu den bereits vorhandenen tierexperimentellen Einrichtungen will der Pharmakonzern Boehringer Ingelheim ein neues Forschungszentrum für Nutztierimpfstoffe bauen. Das Vorhaben soll jährlich 2.000 Schweinen das Leben kosten. Mit Impfstoffen und Antibiotika-Cocktails werden die Tiere den qualvollen Haltungsbedingungen angepasst. Die Produktion von Billigfleisch soll damit noch lukrativer gemacht werden, so "Ärzte gegen Tierversuche".
Dabei gäbe es genug Alternativen zu Tierversuchen: Die Ärztevereinigung fordert einen sofortigen Umstieg auf tierversuchsfreie Forschungsmethoden z.B. mit Zellkulturen, Mikrochips sowie klinische und epidemiologische Forschung. Diese seien nicht nur ethisch unbedenklich, sondern auch die einzige Möglichkeit in Medizin und Forschung zu relevanten Ergebnissen zu gelangen.
Am 24. April ist "Internationaler Tag für die Abschaffung von Tierversuchen". Geben Sie den Tieren eine Stimme. Protestieren Sie auf der Seite der "Ärzte gegen Tierversuche" gegen Tierversuche!

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Missstände auf deutschen Schlachthöfen

Bolzenschussgeräte sind seit Jahren gängige Praxis, um Schlacht-Rinder vor der Tötung zu betäuben wie es das Gesetz vorschreibt. Dass diese Geräte nicht immer beim ersten Schuss das gewünschte Ergebnis - nämlich die vollkommene Bewusstlosigkeit des Tieres – zur Folge haben, ist bekannt. Weniger bekannt ist, dass für einen zweiten und dritten Betäubungsversuch meist keine Zeit bleibt. Denn Schlachtbetriebe kalkulieren pro Tötung eines Rindes eine Minute. So passiert es laut Aussage eines Berichtes des "Stern" in vier bis sieben Prozent der Fälle, dass das Rind nicht bewusstlos ist, wenn es aus seiner Betäubungsbox gezogen und danach durch Blutentzug getötet wird. Bei dreieinhalb Millionen Rindern, die jährlich in Deutschland geschlachtet werden, heißt das, dass mindestens 150.000 Rinder in qualvoller Todesangst sterben und unendliche Schmerzen ohne Betäubung erleiden müssen. Die durch die Todesangst ins Blut abgegebenen Stresshormone isst der Verbraucher dann auf seinem Teller mit. Nichts anderes in der Schweineschlachtung. Hier kommt, weil wirtschaftlicher, anstatt der früher üblichen Elektrozange hinter dem Ohr Kohlendioxid-Gas zum Einsatz. Dabei werden die Schweine voll automatisiert in einen Metallkäfig gepfercht und zum Gas befördert. Der Todeskampf kann laut Recherchen von Tierschützern bis zu 20 Sekunden dauern. Auf vielen Schlachthöfen komme es laut Experten auch vor, dass Schweine versehentlich nicht oder nicht richtig abgestochen werden. Schätzungen gehen davon aus, dass daher jährlich 500.000 Schweine lebend in Brühanlagen gelangen.
Der Bundesregierung sind die Misstände offensichtlich bekannt. Sie sprach im Zusammenhang mit der Schlachtung gegenüber dem Nachrichtenmagazin Frontal 21 sogar von Verstößen gegen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, so das Nachrichtenmagazin "Stern".

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Rumänien: Lippenbekenntnisse oder Tierschutz?
Die Hunde brauchen unsere Hilfe mehr denn je!


Eigentlich begann das Jahr in Rumänien sehr hoffnungsvoll. Am 29. Januar 2010 wurden der bmt und der ETN nach Brasov gebeten, um mit Behörden über den weiteren Umgang mit Straßenhunden zu sprechen. In gegenseitigem Einvernehmen wurden Maßnahmen wie die Schließung der Tötungsanlage, der Aufbau eines Durchgangstierheims mit Kastrationsklinik und künftige Kastrationsprojekte im Umland geplant.
Doch dann überschlugen sich die Nachrichten: Anfang Februar forderten Politiker in Bukarest die Tötung der Straßenhunde im ganzen Land. Trotz massivster internationaler Proteste äußert sich die Regierung aus Bukarest nicht weiter zu ihren Plänen. Für einige Gemeinden wohl ein politisches Signal, das Straßenhundeproblem erneut mit Tötungen in den Griff bekommen zu wollen.
Schon einmal haben die vielen Protestbriefe unserer Leser bewirkt, dass der Bürgermeister von Brasov Vertreter des bmt zu einem Gespräch gebeten hat. Erst kürzlich haben TASSO-Freunde weit über 10.000 Unterschriften gegen die Hundehölle in Italien gesammelt, die dem Botschafter jetzt vorgelegt werden.
Jetzt ist es wieder so weit: TASSO, der bmt und der ETN brauchen Ihre Hilfe! Protestieren Sie gemeinsam mit uns gegen die barbarischen Methoden der Hundetötung in Rumänien und für die Beibehaltung sowie den konsequenten Vollzug des modernen Tierschutzgesetzes. Mit Ihrer Stimme können wir sehr viel mehr erreichen. Ein Klick, der nur 30 Sekunden dauert, aber Tausenden von Hunden das Leben retten kann.
Weitere Informationen und Protest hier

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Nachtrag zum aktuellen Newsletter "Gefahr durch Zecken"

Nach heutiger Rücksprache mit der Toxikologie der veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Gießen muss davon ausgegangen werden, dass Öle als Schutz vor Parasiten bei Katzen vor allem bei oraler Aufnahme eine toxische Wirkung haben können, was beim Schlecken des Fells nicht auszuschliessen ist. Auf den Einsatz von Neemöl und anderen Ölen auf Pflanzenbasis sollte daher verzichtet werden, da die Bestandteile von der Katze nicht verstoffwechselt werden können. Bei Hunden kann das Öl - wie bei fast allen Präparaten - unter Umständen allergische Reaktionen hervorrufen.
Aufmerksame Leser und Tierärzte haben uns auf diesen Umstand hingewiesen. Wir danken allen, die dazu beigetragen haben, dass TASSO wichtige Informationslücken schließen konnte.
Wir sind bestrebt, die vielfältigen Themen unserer Newsletter umfassend zu recherchieren. Leider sind bei der großen Themenvielfalt Fehler nicht ganz auszuschließen. Daher sind wir auch in Zukunft für jegliche konstruktive Kritik dankbar.

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Polizei tötet Hund – Halterin soll für den Schaden aufkommen


In der Silvesternacht haben Polizeibeamte mit ihrem Streifenwagen einen Hund auf der Autobahn A1 tot gefahren. Laut Aussage der Beamten, um Gefahr für die Allgemeinheit abzuwenden. Den am Dienstfahrzeug entstandenen Schaden von 2.500,- Euro soll die Hunde-Halterin nun bezahlen. Der neunjährige Australian Shepard war – wahrscheinlich durch die Silvesterknallerei verschreckt – von zu Hause weggelaufen und auf die nahe gelegene Autobahn geraten. Die durch einen Notruf verständigte Polizei verfolgte den kreuz und quer über die Fahrbahnen laufenden Hund fast eine Stunde. Der Hund war offensichtlich so verstört, dass er sich nicht anlocken ließ. Um weiteres Unheil zu verhindern, entschieden sich die Polizisten dafür, den Hund mit dem Auto zu überfahren, so das Landespolizeiamt Kiel. Ein Schuss kam für die Beamten nicht in Frage; zu groß sei die Gefahr für alle Autofahrer gewesen. Als wäre das noch nicht genug, legten die Beamten den leblosen Körper in ein Gebüsch am Fahrbahnrand. Auf die Frage, warum keine professionelle Hilfe geholt wurde, antworteten die Beamten, dass jede weitere zeitliche Verzögerung Menschenleben hätte kosten können. Philip McCreight, Leiter von TASSO ist entsetzt: "Es hätte bestimmt genug Möglichkeiten gegeben, den Fall zivilisiert zu beenden. Es ist ja nicht das erste Mal, dass ein Tier versehentlich auf die Autobahn gerät." Die Tat der Beamten hält er für unüberlegte Willkür. Gar kein Verständnis kann McCreight aber dafür aufbringen, dass die Beamten sich nach dem Vorfall nicht wenigstens um die Identifizierung des Hundes über TASSO gekümmert haben, sondern ihn einfach am Straßenrand liegen ließen.


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Kaum Identifizierung toter Fundtiere -
so können Tierhalter und Städte helfen


Leider werden tote Haustiere trotz vorsorglicher Kennzeichnung durch ihre Besitzer von den Städten und der Abfallwirtschaft beim Auffinden nur in den seltensten Fällen identifiziert, bevor sie entsorgt werden. Für die Besitzer bleibt damit eine lebenslange Ungewissheit, was aus dem geliebten Tier geworden ist. Dabei wäre es so einfach, ein Fundtier nach einer Tätowierungsnummer oder einem Chip abzusuchen und an TASSO zu melden. Oft wissen die Städte gar nicht, dass man ein Tier kennzeichnen und registrieren kann. Aufklärung ist also dringend nötig, damit Tierbesitzer in Zukunft nicht in schmerzhafter Ungewissheit um ihr Tier leben müssen. Kostenlos kann jetzt bei TASSO unter info@tasso.net Informationsmaterial zu dem Thema angefordert und an die Städte und Gemeinden verteilt werden.

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Hessische Rechts-Onlinedatenbank:
Für juristische Laien verständlich dargestellt


Seit September dieses Jahres steht allen interessierten Tierfreunden unter www.tierschutz-urteile.de eine Online-Datenbank des hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) zur Verfügung. Dort findet man - gegliedert nach Themengebieten - Fälle und Urteile zu tierschutzrechtlichen Fragen sowie die wichtigsten Gesetze rund um das Tier. "Eine tolle, erste Orientierungshilfe", findet Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO. "Die Datenbank ergänzt auf sinnvolle Weise auch unseren Online-Rechtsberatungs-Service unter www.tasso.net".

Presse-Mitteilung

Möglichst keine Tiere unterm Weihnachtsbaum

Hundewelpen und Katzenkinder sehen ausgesprochen süß aus und erobern Kinderherzen im Sturm. Als Weihnachtsgeschenk scheinen sie deshalb besonders ideal zu sein. Doch Vorsicht: Tierheime werden alle Jahre wieder mit einer Flut von Vierbeinern konfrontiert, Weihnachtsgeschenke für Kinder, die nach der ersten Euphorie den Spaß am Familienzuwachs verloren haben. "Ein Haustier bringt auch Verantwortung mit sich", sagt Philip McCreight, Leiter der TASSO-Zentrale. "Auf der Tagesordnung stehen nicht nur Kuscheln, Schmusen und Streicheln, sondern auch regelmäßiges Gassi gehen, Saubermachen und Füttern. Manche Kinder sind damit überfordert. Wenn dann die Eltern nicht mitspielen, wird das unüberlegt geschenkte Haustier zur Belastung." Der Tierschützer appelliert an Eltern, Kindern keine Tiere zu Weihnachten zu schenken. Oder nur dann, wenn zuvor ganz klar über die notwendige Pflege und die Zuständigkeiten gesprochen wurde. Die beste Zeit, sich einen jungen Hund ins Haus zu holen, sei ohnehin das Frühjahr. "Dann macht es einfach mehr Spaß, draußen mit dem Hund herumzutollen", sagt McCreight und verweist auf die Tierheime, in denen recht häufig schon bereits stubenreine junge Vierbeiner sehnsüchtig auf ein neues Herrchen oder Frauchen warten.
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Drittes deutsches Tierregister
nun auch bei petmaxx.com vertreten


Neben Europas größtem Haustierregister TASSO e.V. und dem Register des Deutschen Tierschutzbund ist nun auch das dritte und kleinste Haustierregister Deutschlands - IFTA - als 31. Mitglied bei petmaxx.com, der internationalen Transponder-Meta-Suchmaschine für gefundene Tiere, vertreten. Philip McCreight von TASSO begrüßt diesen Schritt des in Schwabach ansässigen Unternehmens, weil ab sofort auch Tiere, die bei IFTA registriert sind, im Verlustfall weltweit abfragbar und damit zurückvermittelbar sind.
Dank petmaxx.com kann ein Fundtier auch im Ausland ganz schnell auf Knopfdruck dem Register zugeordnet werden, bei dem es angemeldet ist. Als Finder eines Tieres gibt man einfach die Transpondernummer des Tieres bei petmaxx.com ein und sieht sofort, in welcher nationalen Datenbank das Tier geführt ist. Ein Anruf bei dem entsprechenden Tierregister genügt in der Regel: Das Haustierregister kümmert sich dann um die Rückvermittlung. TASSO ist an der Meta-Suchmaschine seit Bestehen angebunden und konnte dadurch bereits tausende im Ausland entlaufenen Tiere zurückvermitteln.
Presse-Mitteilung

Wenn Hunde und Katzen sich ständig kratzen

Nicht immer sind Flöhe im Spiel, wenn sich unsere Vierbeiner unentwegt kratzen. Es kann sich auch um einen Befall mit Herbstgrasmilben handeln. Die Herbstgrasmilbe gehört zu den Spinnentieren, sie ist weltweit verbreitet und findet sich häufig auf Wiesen und in Gärten. Jetzt im Herbst schlüpfen die Larven der Milbe und lauern bevorzugt auf Grashalmen auf ihre Opfer. Die erkennen sie am Geruch, Hunde und Katze gehören ebenso dazu wie Menschen. Die Larven lassen sich von den Grashalmen abstreifen und suchen dann ein geschütztes Plätzchen, wo sie mit ihren Mundwerkzeugen die Haut anbohren. Dabei sondern sie ein Sekret ab, das die unteren Hautschichten auflöst. Diese Mischung dient ihnen dann als Nahrung. Herbstgrasmilben saugen zwar kein Blut wie Flöhe oder Zecken, die Folgen für das Opfer sind aber vergleichbar: Das Immunsystem reagiert auf den Speichel der Parasiten mit stark juckenden Quaddeln. Gerade sehr junge Milben sind mit bloßem Auge kaum zu erkennen, sie sind gerade mal 0,3 Millimeter groß. Um festzustellen, ob Hunde oder Katzen befallen sind, legt man neben ihren Schlafplatz ein großes Stück weißes Papier. Das lockt die Tiere an und verrät ihre Anwesenheit. Zur Behandlung befallener Tiere sollte das Fell zunächst sorgfältig ausgebürstet und die Haut anschließend mit einem geeigneten chemischen Mittel aus der Apotheke oder vom Tierarzt eingerieben werden. "Obwohl in vielen Online-Foren dafür geworben wird: Neemöl – das Öl des Neembaums – hilft nur gegen die Eier der Herbstgrasmilben, und die liegen im Gras", erklärt Dr. Rolf Wilcken, Leiter der Abteilung Kleintiere der Tierklinik Hochmoor im münsterländischen Gescher. "Bereits geschlüpften Tieren und solchen, die im Fell sitzen, kann es nichts anhaben."

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Tierschutzpreis für alternative Forschung vergeben

Forschung ist unbestritten wichtig, heute und auch in Zukunft. Tierversuche werden dabei allerdings zunehmend von sinnvollen Ersatzmethoden abgelöst. Wenn diese Arbeit dann auch noch gewürdigt wird, ist das für Tierschützer ein Zeichen in die richtige Richtung. So ist der Wissenschaftlerin Dr. Johanna Schanz am 26.10.2009 von der Bundesregierung der mit 15.000 Euro dotierte Forschungspreis für ihre Arbeit am Frauenhofer-Institut in Stuttgart überreicht worden. Dr. Schanz entwickelte ein künstliches Lebermodell, mit dem sich die Verträglichkeit von Medikamenten und Kosmetika testen lässt. "Die Forschung mit alternativen Methoden muss in Zukunft noch viel mehr an Bedeutung gewinnen, da sich immer wieder herausstellt, dass sich Tierversuche nicht ohne weiteres auf den Menschen übertragen lassen, wie man seit Contergan weiß", fordert Philip McCreight von TASSO. "Tierversuche sind deshalb nicht nur aus Tierschutzgründen abzulehnen." so McCreight weiter.
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EU-Tierversuchs-Richtlinie 86/609 –
Neue Hoffnung für Millionen von Versuchstieren


Sie ist kaum bekannt, hat aber enorme Konsequenzen für Millionen von Versuchstieren: die EU Tierversuchs-Richtlinie 86/609. Sie setzt Mindeststandards für Tierversuche in Europa. Damit entscheidet sie über Leben und Tod von Millionen von Versuchstieren. Die Richtlinie ist über 20 Jahre alt und bedarf demzufolge dringend der Überarbeitung. Im November 2008 legte die EU-Kommission deshalb den Entwurf für eine Novellierung vor. Leider stimmte das EU-Parlament im Mai 2009 nicht im Sinne der Versuchstiere ab. So sollen Tierversuche ohne Rücksicht auf Schmerzen und Leiden der Tiere auch weiterhin möglich sein. In den EU-Gremien laufen jetzt die Beratungen über den Entwurf der Tierversuchs-Richtlinie. Voraussichtlich Ende November 2009 wird der Ministerrat abstimmen. Auch das EU-Parlament wird sich zum Entwurf äußern.
Hier können Sie Ihre Stimme für die Tiere an die EU-Parlamentarier abgeben. Eine einmalige Chance, auf politischer Ebene eine Änderung für die Tiere herbeizuführen. Seien Sie dabei.


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Das Leben mit einem Haustier steckt voller Überraschungen -
Tipps bei Rechtsstreitigkeiten


Wer ein Haustier hat, kennt die eine oder andere unangenehme Streitsituationen: Der eigene Hund hat einen Mitmenschen angesprungen, einen Artgenossen gebissen, den Briefträger verbellt; die Katze stromert in Nachbars Garten, der Vermieter droht d as Mietverhältnis bei Tierhaltung zu kündigen.
Seit 1. September 2009 unterstützt die Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries - spezialisiert auf Tierrecht - das TASSO-Team und berät Tierhalter zu allen rechtlichen Fragen rund um das Haustier. Besuchen Sie uns auf www.tasso.net und schauen Sie unter dem Menüpunkt "Service/Tier und Recht", was andere Tierhalter bewegt oder fragen Sie dort Frau Fries.
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Das schmutzige Geschäft mit der Ware Hund

Das Angebot an jungen Hunden jeder Rasse, Farbe und Größe zu Dumpingpreisen aus unseren Nachbarländern übersteigt die Nachfrage bei weitem und wächst fast monatlich. Dabei kommen die halb verhungerten, ausgemergelten, durch ganz Europa gekarrten und viel zu früh von der Mutter getrennten Tiere nicht mehr nur aus Osteuropa, wie man früher dachte. Belgien und die Niederlande sind jüngst der Umschlagplatz Nummer 1, weil es so viel seriöser klingt. Deutschland ist leider das Hauptabnehmerland für diesen tierschutzwidrigen Handel. Die Massenproduktion der Welpen – überwiegend in Osteuropa – unter schlim msten Bedingungen, ohne Licht und zusammengepfercht auf engstem Raum kostet in den „Erzeugerländern” nur zirka 30,- Euro pro Tier. In den Abnehmerländern werden die Tiere dann „günstig” für einige hundert Euro angeboten, was meist immer noch weniger als die Hälfte des marktüblichen Preises ist. Die Tiere sind oft nicht geimpft und entwurmt und werden deswegen oft schon mit tödlichen Krankheiten verkauft. Darüber hinaus sind Welpen, die nicht wenigstens 8 Wochen bei ihrer Mutter waren, kaum sozialisiert. Schwere Verhaltensstörungen wie Dauerkläffen, Angstbeißen und Aggressionen sind nur einige der Probleme mit denen sich die neuen Hundebesitzer dann konfrontiert sehen - wenn das Tier die ersten Monate überhaupt überlebt.

TASSO-Tipp: Kaufen Sie keine Hunde im Internet, auf Parkplätzen, auf Märkten oder durch Kleinanzeigen, wenn Sie nicht von der Seriosität der Anbieter überzeugt sind. Der grausame Hundehandel kann nur dann wirkungsvoll gestoppt werden, wenn die unseriösen Händler keine Nachfrage mehr finden. Das heißt, wenn Tierfreunde nur noch zum Züchter oder Tierheim gehen. Alle anderen Wege unterstützen die Massenproduktion Hund ungewollt.

Presse-Mitteilung

Giftpflanzen im Garten: Gefahr für Hunde und Katzen

Wenn Hunde oder Katzen aus scheinbar unerklärlichem Grund plötzlich erbrechen und unter Durchfall leiden, können Giftpflanzen im Spiel sein. Darauf weist die Tierschutzorganisation TASSO e.V. hin.
Viele der hübsch blühenden Zierkräuter finden sich in heimischen Gärten, wo sie ohne Bedenken angepflanzt wurden. So ist beispielsweise die sehr beliebte Begonie gefährlich, der höchste Giftgehalt steckt bei ihr in den Wurzeln, die grabe nde Hunde zwischen die Kiefer bekommen können. Nicht weniger giftig ist der fast überall wuchernde Efeu. Werden Blätter, Beeren, Fruchtfleisch, Stängel oder Pflanzensaft von den Tieren aufgenommen, lösen sie neben Erbrechen und Durchfall auch Krämpfe und Lähmungen aus. Selbst die so harmlos aussehende Gartentulpe hat es buchstäblich in sich und kann bei Tieren Koliken auslösen.
Sehr giftig sind der Blaue Eisenhut (die giftigste Pflanze Mitteleuropas, das Gift dringt allein durch Berührung in die Haut ein), die Engelstrompete und die Rinde der falschen Akazie. Diese Pflanzen schädigen das Herz-/Kreislaufsystem, eine tierärztliche Behandlung ist dringend erforderlich. „Man sollte sich nicht darauf verlassen, dass Hunde oder Katzen von sich aus keine Pflanzen fressen“, rät Philip McCreight, Leiter der TASSO-Zentrale. „Schon beim Spielen im Garten beißen sie manchmal aus lauter Übermut in eine Pflanze oder graben im Komposthaufen herum. Gelangen dabei giftige Gewächse in Maul oder Magen, muss sofort gehandelt werden. Mit Vergiftungen ist nicht zu Spaßen.“
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Unbezahlte Tierarztrechnung kann zu Lasten des Tieres gehen

Bringt man sein Auto in die Werkstatt und kann die Rechnung nicht begleichen, so ist jedem klar, dass die Werkstatt das Auto erst nach Zahlung herausgeben darf und von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht. Gilt also in Bezug auf eine nicht bezahlte Tierarztrechnung das Gleiche? Grundsätzlich gilt, wer einen Vertrag abschließt und schon zu diesem Zeitpunkt weiß oder leichtfertig in Kauf nimmt die Rechnung nicht bezahlen zu können, wird nicht nur vertragsbrüchig sondern macht sich zudem auch nach dem Strafgesetzbuch (StGB) wegen Betruges strafbar.
Mit der Frage nach einem Zurückbehaltungsrecht eines Tierarztes hatte sich das Amtsgericht Duisburg (Az. 77 C 1709/08) im Juli 2008 zu beschäftigen, da ein Tierarzt den behandelten vierjährigen Labradorrüden erst nach Zahlung der Tierarztkosten an den Halter zurückgeben wollte. Der Halter wandte sich in einem Eilverfahren an das Gericht und bekam Recht. Das Gericht entschied, dass dem Tierarzt kein Zurückbehaltungsrecht zustehe, da sich aus § 1 des Tierschutzgesetzes ergibt, dass Tiere als Mitgeschöpfe und nicht wie leblose Sachen zu behandeln sind. Es sei anerkannt, dass Hunde auf ihre Halter fixiert seien und es nicht vorhersehbar sei ob der Hund durch die Trennung des Halters seelische Schäden davontrage. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen des Honoraranspruches aus einem Tierbehandlungsvertrag bestehe daher nicht.
So positiv dieses Urteil für die Hundehalter auch sein mag, so sollte man nicht leichtfertig auf dieses Urteil vertrauen und beim nächsten Tierarztbesuch die Rechnung nicht bezahlen, da es auch gegenteilige Urteile gibt, die sehr wohl ein Zurückbehaltungsrecht des Tierarztes annehmen. So gab z.B. das Landgericht Mainz im Jahre 2002 (Az. 6 S 4/0 2). Der Tierklinik Recht und der klagende Züchter konnte seinen Zuchtrüden erst nach vollständiger Begleichung der Kosten abholen. Da in diesem konkreten Fall keine Notsituation für den Hund vorlag, entschied das Gericht gegen den Züchter, da er zunächst über die Kosten aufgeklärt worden war und danach unterschrieben hatte, dass das fällige tierärztliche Honorar beim Abholen entrichtet werden müsse.
Sollte man in die Lage kommen, die Rechnung nicht begleichen können, empfiehlt sich vor der Behandlung ein Gespräch mit dem Tierarzt zum Beispiel bezüglich einer Ratenzahlung. So vermeidet man nicht nur unnötigen Streit und Gerichtskosten, sondern auch ein mögliches Strafverfahren, ganz zu schweigen von der Situation des Tieres, das im schlimmsten Fall bis zur Entscheidung des Gerichts in der Praxis warten muss.
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Kastration von Katzen ist aktiver Tierschutz

Krank, verhungert, jeden Tag ums Überleben kämpfend, herrenlos und auf sich allein gestellt. So schaut das Leben einer Streunerkatze in Deutschland aus. Schätzungen gehen von 3 Millionen dieser armen Tiere aus, die ein erbärmliches Leben in stillgelegten Fabrikhallen, verfallenen Häusern, Gartenlauben, an Kliniken, auf Friedhöfen fristen müssen und nur dank der Großzügigkeit von Tierschützern überleben. Diese Tiere waren im Ursprung alle mal Hauskatzen und sind nach wie vor auf den Menschen angewiesen.
Das Elend wäre überhaupt nicht nötig, wenn alle Tierhalter ihre Katzen kastrieren lassen würden. So wären ungewollte Nachkommen von Freigängern erst gar nicht möglich. Die weiblichen Katzenkinder werden schon mit zirka 5 Monaten geschlechtsreif und dann natürlich auch trächtig. Das bedeutet, dass z. B. die vielen im April geborenen Katzenkinder schon im Oktober des gleichen Jahres ebenfalls Katzenmütter sind. So jung und schlecht versorgt sind sie kaum in der Lage, diese Würfe Groß zu ziehen. Ein Schrecken ohne Ende.
Oft lassen sich durch die mit der Kastration einhergehende Hormonumstellung auch viele Verhaltensprobleme lösen, Revierkämpfe nehmen ab und die tödliche Krankheit Katzen-Aids könnte eingedämmt werden. Katzenhalter, die ihre Tiere bei TASSO registriert haben, scheinen sich übrigens auch ihrer Verantwortung gegenüber den Tieren bewusst zu sein. Fast 90 Prozent aller bei TASSO registrierten Katzen sind auch kastriert.
 
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Niedersachsen erwägt neues Hundegesetz


Wie die Hannoverische Zeitung am 11. Mai 2009 mitteilte, will der Landtag in Niedersachsen im August über ein neues Hundegesetz abstimmen. Dem Gesetzesvorhaben war ein bedauerlicher Beißvorfall vorausgegangen, bei dem 2 Mädchen durch einen Rottweiler verletzt wurden. Die neue Regelung, die Maulkorb- und Leinenzwang ebenso vorsieht wie Wesenstests, beträfe – und das ist neu - alle Hunde, ganz gleich welcher Rasse, ab einer Schulterhöhe von 40 cm oder einem Gewicht von 20 Kilogramm. „Die Verlagerung von der Rasse hin zur Größe eines Hundes als Bemessungsgrundlage für20dessen Gefährlichkeit wird der Realität auch nicht gerecht werden“, schätzt Philip McCreight von TASSO das Vorhaben der niedersächsischen Landesregierung ein. Inzwischen dürfte allseits bekannt sein, dass das Problem meist am anderen Ende der Leine zu suchen ist, so der Leiter der TASSO-Zentrale weiter. Ein Sachkundenachweis für Hundehalter wäre die logische Konsequenz. Alle Vorhaben, die die besondere Kommunikation zwischen Mensch und Hund nicht berücksichtigen, dürften zum Scheitern verurteilt sein, machen das Tier unter Umständen noch aggressiver und sind aus tierschützerischer Sicht abzulehnen.
Unter www.hundelobby-seevetal.de können Sie einen Protestbrief an die Niedersächsische Landesregierung schreiben.
 
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Kaninchen - das Versuchstier 2009


Seit 2003 ernennt der Bundesverband Menschen für Tierrechte das „Versuchstier des Jahres“. Damit soll auf Tierversuche und die damit verbundenen Leiden für die Tiere aufmerksam gemacht und Alternativen zu Tierversuchen aufgezeigt werden. Nach der Goldorfe (2003), dem Javaneraffen (2004 und 2005), der Muschelmaus (2006) sowie der Ratte (2007 und 2008) ist 2009 das Kaninchen zum Versuchstier des Jahres gekürt worden. Das Kaninchen steht stellvertretend für über 2,6 Millionen Tiere, die jährlich in Tierversuchen leiden und ihr Leben lassen müssen. Jedes Jahr sterben allein über 100.000 Kaninchen im Labor.=2 0Damit ist das Kaninchen nach Mäusen und Ratten das am häufigsten im Tierversuch eingesetzte Säugetier. Dass es auch anders geht, zeigt der so genannte Pyrogentest. Nach Angaben des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte hat die Europäische Arzneimittelkommission im März 2009 beschlossen, anstelle der Tests an Kaninchen einen tierversuchsfreien Test zur Prüfung von Arzneimitteln auf fieberauslösende Substanzen in die Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs ab 2010 aufzunehmen. Dieser In-vitro-Pyrogen-Test (IVPT) gilt dann in Europa als behördlich zugelassen und muss anstatt des bislang an Kaninchen durchgeführten Tierversuchs angewendet werden. Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu tierversuchsfreier Forschung.
 
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Tierschutz-TÜV ab 2012

Einen ersten und wichtigen Schritt in Richtung einer besseren Haltung von Nutztieren hat der Bundestag am 20. März 2009 als Gesetz beschlossen. Der ab 2012 in Kraft tretende "Tierschutz-TÜV" soll die Haltungsbedingungen für Nutztiere verbessern und kontrollieren. Ein Prüf- und Zulassungsverfahren soll verhindern, dass den Tieren Schmerzen zugefügt werden. Der Agrarausschuss drängt darauf, bei der Legehennenhaltung in Käfigen rasch tätig zu werden. Die zur Umsetzung des Gesetzes erforderliche Rechtsverordnung sollte sich deshalb zunächst auf diese Tiere konzentrieren. Bis Ende des letzten Jahres hatte eine Legehenne ungefähr den Platz einer DIN A4 Seite für sich zur Verfügung. Die nach diesem Zeitpunkt vorgeschriebenen, so genannten Kleinvolieren bieten den Tieren mit zirka 800 Quadratzentimetern pro Henne aber leider auch nur unwesentlich mehr Platz als vorher. Auf Grund des nach wie vor großen Platzmangels können die vorhandenen Scharrmöglichkeiten und Sitzstangen von den Tieren überhaupt nicht in Anspruch genommen werden. Der Stress für die Hennen bleibt. Verhaltensstörungen sind an der Tagesordnung.
 
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Meilenstein im Kampf gegen die Robbenjagd:
Europaweites Handelsverbot ab 2010


Tierschützer haben Grund zur Freude. Das EU-Parlament in Straßburg hat am 5. Mai 2009 für ein Einfuhr- und Handelsverbot von Robbenprodukten in allen 27 Mitgliedsstaaten gestimmt! Das Verbot muss formal noch von den EU-Regierungen abgesegnet werden und kann dann schon nächstes Jahr in Kraft treten. „Durch das Verbot dürfte mit Europa endlich einer der wichtigsten Absatzmärkte für Robbenprodukte einbrechen.“, so Philip McCreight von TASSO e.V. Ausschlaggebend für das längst überfällige Verbot waren die grausamen Tötungsmethoden der Robben mit Spitzhaken, was absolut nicht tierschutzkonform ist, so die Begründung des Parlaments. Mit dem Handelsverbot in Europa bricht eines der wichtigsten Glieder der Handelskette weg. Denn die aufwendige Verarbeitung der Felle zu Pelzmänteln, Mützen, Ölen und Handschuhen erfolgte hauptsächlich in Europa.
 

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Hunde allein im Auto:
Bereits ab 20 Grad Celsius Außentemperatur droht der Tod


Man hört sie zum Anfang eines jeden Sommers immer wieder aufs Neue - die Horrormeldungen von im Auto eingeschlossenen und dann bei Hitze qualvoll umgekommenen Hunden wie erst jüngst wieder ein Fall im Europapark zeigte. Ein Mann hat seine 3 Hunde den ganzen Tag im verschlossenen Auto zurückgelassen, die man später tot und zusammengekrümmt fand. „Wann wird auch der letzte Tierhalter endlich verstehen, dass ein Hund die Wärme nicht wie wir Menschen durch Schwitzen ausgleichen kann!“, so Dennis Schiffer von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. Ab zirka 20 Grad Celsius Außentemperatur reichen schon wenige Minuten in einem verschlossenen Auto in praller Sonne, um den Hund in eine lebensbedrohliche Situation zu bringen, da sich das Auto auf bis zu 50 Grad Celsius aufheizt. Hunde und Katzen schwitzen nicht. Sie regulieren den Wärmeaustausch durch Hecheln. Die dadurch entstehende Wasserverdunstung muss das Tier durch Trinken ausgleichen. Hat es dazu keine Möglichkeit, kommt es zur Hyperthermie, d.h. die Körpertemperatur steigt an, die Tiere kochen im wahrsten Sinne des Wortes innerlich. Zellen und Organe g ehen kaputt. Schließlich kollabiert das Tier nach qualvollem Kampf und stirbt letztendlich an Herzversagen. Erste Anzeichen dieser Überhitzung: Unruhe, eine weit herausgestreckte Zunge bei gestrecktem Hals, Taumeln, Erschöpfung. Ab 40 Grad Celsius Körpertemperatur treten Kreislaufbeschwerden auf. Lebenswichtige Organe werden weniger mit Blut versorgt, was zum Schock führen kann. Steigt die Körpertemperatur auf 43 Grad Celsius an, gerinnt das körpereigene Eiweiß, was Bewusstlosigkeit und den Tod zur Folge haben kann.

Was können Sie tun, wenn Sie einen Hund in Not im Auto sehen?
· Verständigen Sie sofort die Polizei
· Helfen Sie umgehend. Ein Hitzschlag ist ein medizinischer Notfall! Das Tier muss deshalb so schnell wie möglich in tierärztliche Behandlung. Bringen Sie das Tier umgehend an einen schattigen Platz und kühlen Sie es langsam mit nasskalten Tüchern für mindestens 30 Minuten ab. Ist der Hund bei Bewusstsein - und nur dann - schluckweise Wasser anbieten. Bei Bewusstlosigkeit muss der Hund in die stabile Seitenlage gebracht werden, wobei die Zunge heraushängen muss.
· Helfen Sie uns! Fordern Sie jetzt kostenlose Karten zum Auslegen, Verteilen auf Supermarktparkplätzen, in Freizeitparks, Tankstellen, auf Hundeveranstaltungen, in Hundesportgruppen oder -vereinen an. Je mehr Menschen wissen, wie gefährlich es für einen Hund im heißen Auto werden kann, desto weniger Tiere müssen sterben.
Fordern Sie hier Ihre kostenlosen Karten zum Verteilen an. Vielleicht retten Sie ja somit ein Tierleben. Bitte geben Sie uns Ihre Postanschrift und die Anzahl der gewünschten Karten an.

 
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Auslandsreisen mit dem Vierbeiner - Impffristen beachten

Seit 2004 ist bei der Einreise in die Länder der EU eine Kennzeichnung für Hunde und Katzen mittels Mikrochip Pflicht. Die übergangsweise zulässige Kennzeichnung mittels Tätowierung entfällt ab 2011. Spätestens dann muss jedes Tier vor dem Auslandsurlaub gechippt sein. Eine gültige Tollwutimpfung und der EU-Heimtierausweis sind bei der Einreise ebenfalls Pflicht. Für die Einreise nach Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich gelten zusätzliche Anforderungen. Philip McCreight, Leiter von TASSO e.V. rät dringend, sich auf jeden Fall rechtzeitig vor der Reise mit dem behandelnden Tierarzt zu besprechen. Und auch der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) weiß, dass die Ergebnisse für die erforderlichen Tests für die Einreise nach Irland, Malta, England und Schweden oft Monate dauern können. Grundsätzlich warnt der bpt vor der zunehmenden Impfmüdigkeit der Tierhalter. Ein wirksamer Schutz vor schwerwiegenden, ansteckenden und oft tödlich verlaufenden Krankheiten sei nur gewährleistet, wenn mindestens 70 Prozent aller Tiere geimpft sind. Derzeit ist aber lediglich jeder zweite Hund und nur jede dritte Katze in Deutschland ausreichend geimpft und damit geschützt.
 

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Wolf illegal getötet 10.000 Euro Belohnung für Hinweise auf den Täter

Nach dem illegalen Abschuss einer Wölfin in der Lausitz Ende Januar wollen die Naturschutzverbände NABU, WWF und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe gemeinsam eine Belohnung von 10.000 Euro für Hinweise auf den Schützen aussetzen. „Die Täter haben auf besonders perfide und schmerzhafte Art ein geschütztes Tier getötet“, hieß es am Freitag in einer Erklärung. Das junge Tier war Ende Januar südlich des Tagesbaus Reichwalde tot aufgefunden worden. Wie die Obduktion ergeben hatte, war es illegal erschossen worden. Der Wolf ist ein in Deutschland streng geschütztes Tier. Der Bestand wird auf gerade mal 40 Tiere geschätzt. Der illegale Abschuss stellt eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.

 

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Handel mit Billigwelpen floriert - Aufklärung tut Not

Ein 25-jähriger Mann aus Potsdam wurde am Freitag in Untersuchungshaft genommen. Er steht in Verdacht, ungeimpfte Welpen aus Polen illegal als angebliche Tiere aus deutscher Zucht in Deutschland und der Schweiz über das Internet verkauft zu haben. Die Tiere seien erkrankt oder gestorben, teilte das Landeskriminalamt Brandenburg mit. Pro Verkauf erzielte der Betrüger bei einem Einkaufspreis von 30 Euro, zwischen 400 bis 600 Euro. Den Angaben zufolge hat der Mann vor allem mit Welpen der Rassen American Stafford, Labrador, Prager Rattler, Bulldogge, Shi Tsu, Stafford Terrier und Pitbull gehandelt, so die Märkische Allgemeine Zeitung.
„Hunde sind keine Ware und gehören nicht als Billigangebot ins Internet, auf Wochenmärkte oder Parkplätze! Keiner sollte sich in solch illegale Geschäfte reinziehen lassen.“, lautet der eindringliche Rat von Philip McCreight von TASSO e.V. Die Welpen werden oft viel zu früh von ihren Müttern getrennt, sind weder sozialisiert noch medizinisch untersucht oder geimpft und sterben in den meisten Fällen in den ersten Lebensmonaten. In vielen Ländern Europas werden Hunde genau für diesen tierschutzwidrigen Handel gezüchtet. Ein leider einträgliches Geschäft! „Erst wenn die Betrüger erka nnt haben, dass Hundeliebhaber in Deutschland aufgeklärt sind und deshalb kein Absatz zu erwarten ist, wird der Handel nachlassen.“, weiß McCreight.

 
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Ab März 2009 Verbot von Tierversuchen für kosmetische Inhaltsstoffe

Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet Tierversuche für die Entwicklung von Kosmetika bereits seit 1998. In der Europäischen Union waren Tierversuche für Kosmetik allerdings noch lange an der Tages
ordnung. Erst seit 2004 sind Tierversuche für die Überprüfung kosmetischer Endprodukte auch in der EU
verboten. Die Inhaltsstoffe oder Rohstoffe allerdings durften weiterhin an Tieren getestet werden. Am 11. März 2009 tritt nun die 7. Änderung der EU-Kosmetikrichtlinie in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind Tierversuche auch für kosmetische Inhaltstoffe und die Vermarktung von Kosmetik, die im Tierversuch getestet wurde, EU-weit verboten. Dies ist ein weiterer Meilenstein zur gänzlichen Abschaffung der Tierversuche in der Kosmetik. „Auch wenn es noch viele Lücken gibt, die Gesetze nur schwer zu überwachen sein werden und noch viel Arbeit vor uns liegt, bis es gar keine Tierversuche mehr gibt, ist die Novellierung der Kosmetikrichtlinie absolut begrüßenswert.“, freut sich Philip McCreight von der Tierschutzorganisation

 
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Bundeswehr führt Tierversuche durch


Wie am 11. Dezember durch eine Meldung der BILD-Zeitung bekannt wurde, führt auch die Bundeswehr Tierversuche durch. Um die Auswirkungen von biologischen und chemischen Waffen zu erforschen, seien seit 2004 mehr als 3.000 Affen, Ratten, Kaninchen, Meerscheinchen und Schweine im Namen der Forschung gestorben. Zu den Tests zählen offensichtlich auch Experimente mit Erregern von Milzbrand, Ebola und dem Kongo-Fieber. „Auch dem Verteidigungsministerium muss bewusst sein, dass Ergebnisse aus Tierversuche keinesfalls eins zu eins auf den Menschen übertragbar sein müssen. Außerdem ist dem Ministerium bestimmt nicht verborgen geblieben, dass es bereits genug Alternativen zu den grausamen Tierversuchen gibt.“, äußert sich Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO e.V. empört über diese Nachricht.
 
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Schweiz verschärft Tierschutzgesetz


In der Schweiz gilt seit 1. September 200820ein neues, verschärftes Tierschutzgesetz. Die wichtigsten Neuerungen sind:

Ausbildung von Hundehaltern
Wer sich nach dem 1. September 2008 in der Schweiz einen Hund zulegt, muss mit einer Übergangsfrist bis 2010 zuvor einen Kurs besucht haben. Im ersten Jahr müssen Hund und Halter außerdem ein spezielles Training absolvieren. Alle Hundehalter, die Ihren Vierbeiner vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes erworben haben, sind von der Regelung ausgenommen.

Sozial lebende Tiere
Meerschweinchen und andere in Gruppen lebende Tiere dürfen nicht mehr allein gehalten werden. Für Frettchen, Kleinnager und Greifvögel sind größere Gehege vorgeschrieben.

Mehr Auslauf für Pferde
Die Anbindehaltung für Pferde soll ab 2013 endgültig verboten sein. Jungpferde müssen in Gruppen aufgezogen werden. Um dem Bewegungsdrang von Pferden gerecht zu werden, ist ein täglicher Auslauf bzw. Austritt Pflicht. Wer mehr als fünf Pferde besitzt muss eine Basisausbildung absolvieren.

Mehr Freiheit für Schafe und Ziegen
Die Anbindehaltung wird ab 2018 verboten. Liegeplätze müssen von 2010 an eingestreut werden. Einzeln gehaltene Tiere müssen Sichtkontakt zu Artgenossen haben. Schafe müssen jährlich geschoren werden, um eine Überhitzung zu vermeiden.

Beschäftigung für Schweine
Um Verhaltensstörungen zu verhindern, muss sichergestellt werden, dass Schweine sich entsprechend beschäftigen kön nen. Bauliche Anpassungen hierfür müssen bis 2013 umgesetzt werden. In Ställen müssen Abkühlvorrichtungen vorgesehen werden. Ferkel dürfen ab 2010 nur noch unter Betäubung kastriert werden.

„Die Maßnahmen der Schweizer, den Tierschutz zu verbessern, sind sehr lobenswert. Allerdings darf man sich fragen, wer die Einhaltung der neuen Vorschriften überwachen soll“, kommentiert Andrea Thümmel von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. das neue Gesetz.

 

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Kein Handel mit Hunde- und Katzenfellen mehr: Bundesregierung setzt EU-Verordnung um

Das Bundeskabinett berät heute über ein deutschlandweites Im- und Export- sowie ein Handelsverbot für Hunde- und Katzenfelle. Im November 2007 stimmten die EU-Agrarminister einem 4 Jahre andauernden Vorschlag des EU-Parlamentes zum Importstopp zu. (TASSO berichtete). Die Regelungen treten für alle EU-Länder ab 1. Januar 2009 in Kraft. Allein nach Deutschland gelangten Jahr für Jahr etwa 500.000 Katzen- und 100.000 Hundefelle. „Das Schlimme ist, dass der Verbraucher die verarbeiteten Felle als solche nicht erkennt, weil eine Kennzeichnungspflicht fehlt.“ erklärt Philip McCreight von TASSO den hohen Absatz in Deutschland. „Wer sicher gehen will, kann nur ganz auf Felle welcher Art auch immer verzichten.“, so die Empfehlung des Tierschützers.

Ab sofort kein Handel mehr mit Hunde- und Katzenfellen bei Ebay

Ab heute, Dienstag, 15. Juli 2008, dürfen beim Online Aktionshaus Ebay keine Hunde- und Katzenfelle mehr gehandelt werden. Ebay kommt damit einer Ende diesen Jahres in Kraft tretenden EU-Richtlinie zuvor. Im November letzten Jahres hatten die Agrarminister der Europäischen Union ein EU-Importverbot für Hunde- und Katzenfelle beschlossen. Das Ebay-Verbot umfasst alle Produkte, die aus den Tierhäuten hergestellt werden, also auch Spielzeug mit Pelzbesatz, Kleidung und Rheumadecken. Schätzungen zufolge werden jedes Jahr zirka 2 Millionen Hunde- und Katzenfelle zu Pelzaccessoires und Spielzeug verarbeitet. „Es ist überaus erfreulich, dass gerade ein Unternehmen wie Ebay mit Millionen von Käufern und Verkäufern eine Vorreiterrolle bei der Durchsetzung dieser EU-Richtlinie einnimmt.“, begrüßt Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO das Engagement.

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Geplante Abschaffung des generellen Pitbull-Verbots in den Niederlanden
Presse-Mitteilung

TASSO begrüßt die geplante Abschaffung des generellen Pitbull-Verbots in den Niederlanden

Gute Nachrichten für Hundebesitzer, deren Vierbeiner typische Pitbull-Merkmale aufweisen und die in die Niederlande einreisen wollen: Laut Medienberichten will die zuständige Landwirtschaftsministerin Gerda Verburg das umstrittene RAD-Gesetz (Regeling Agressieve Dieren) demnächst abschaffen. Damit entfiele die bisherige Praxis, pitbullartige Hunde allein aufgrund ihres Äußeren zu beschlagnahmen und gegebenenfalls sogar zu töten. An die Stelle des generellen Verbots soll ein Verhaltenstest treten, über den allerdings noch keine genauen Angaben vorliegen.

Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO e.V., begrüßt die Initiative der Ministerin: „Das Verhalten eines Hundes allein nach seinem Äußeren zu beurteilen, ist weder logisch noch sinnvoll. Ob von dem Tier eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Es bleibt zu hoffen, dass der offenbar geplante Verhaltenstest neuesten Erkenntnissen der Tierpsychologie Rechnung trägt.“

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